Die GBC führt keine Warteliste, jedoch eine Interessentenliste. Sollte eine Wohnung frei werden, kontaktieren wir passende Interessenten per E-Mail oder Telefon. Die Auswahl der Interessenten erfolgt nach den Grundsätzen der GBC-Vermietungsrichtlinien und einer ausgewogenen sozialen Durchmischung in der entsprechenden Liegenschaft.
Wichtige Hinweise:
Nach 1 Jahr wird Ihr Eintrag auf der Interessentenliste automatisch gelöscht. Sollten Sie weiterhin an einer Wohnung interessiert sein, müssen Sie sich nach Ablauf der Jahresfrist neu registrieren. Sie werden per E-Mail darauf aufmerksam gemacht, Ihren Eintrag zu erneuern.
Eine Vergabe der Wohnung richtet sich nicht nach Eingang der Interessensmeldung, sondern nach Prioritäten der GBC-Vermietungsrichtlinien.
Katzen und Hunde sind nicht erlaubt.
Melden Sie nachfolgend Ihr Wohnungsinteresse an: