Wohnen

Die GBC engagiert sich für eine ausgewogene soziale Durchmischung innerhalb ihrer Wohnsiedlungen, fördert das lebendige Miteinander und Nebeneinander und schafft bezahlbaren Lebensraum für einkommensschwächere Familien und ältere Menschen. Zwei Drittel der GBC-Wohnungen sind dem Wohnbauförderungsgesetz (WFG) unterstellt, ein Drittel besteht aus preisgünstigen Mietwohnungen.

Wohnungsinteresse anmelden

Die GBC führt keine Warteliste, jedoch eine Interessentenliste. Sollte eine Wohnung frei werden, kontaktieren wir passende Interessenten per E-Mail oder Telefon. Die Auswahl der Interessenten erfolgt nach den Grundsätzen der GBC-Vermietungsrichtlinien und einer ausgewogenen sozialen Durchmischung in der entsprechenden Liegenschaft.

Wichtige Hinweise:

Nach 1 Jahr wird Ihr Eintrag auf der Interessentenliste automatisch gelöscht. Sollten Sie weiterhin an einer Wohnung interessiert sein, müssen Sie sich nach Ablauf der Jahresfrist neu registrieren. Sie werden per E-Mail darauf aufmerksam gemacht, Ihren Eintrag zu erneuern.

Eine Vergabe der Wohnung richtet sich nicht nach Eingang der Interessensmeldung, sondern nach Prioritäten der GBC-Vermietungsrichtlinien.

Katzen und Hunde sind nicht erlaubt.

Melden Sie nachfolgend Ihr Wohnungsinteresse an:

Anzahl Personen

Personalien

Erwachsene Person 1

Personalien

Erwachsene Person 2
Kinder / Jugendliche
Kind / Jugendliche 1
Kind / Jugendliche 2
Kind / Jugendliche 3
Kind / Jugendliche 4

Mietobjekt

Wohnungsgrösse

Mietobjekt

Wunschliegenschaft

Allgemeines

Genossenschaft

Einkommens- und Vermögenssituation (gemeinsamer Haushalt)

Vermietungsreglement und Datenschutzrichtlinie

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